Seit dem 2. August 2026
gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Er verpflichtet Unternehmen,
die KI-Werkzeuge beruflich einsetzen, offenzulegen, wenn Inhalte
künstlich erzeugt wurden. Die EU-Kommission hat ihre finalen
Leitlinien dazu am 20. Juli 2026 veröffentlicht. Das gilt
ausdrücklich nicht nur für Konzerne — Soloselbstständige sind
genauso gemeint.
Für Texte gibt es eine Ausnahme: Wer sie
redaktionell prüft und die
Verantwortung dafür trägt, muss sie nicht als
maschinenerzeugt kennzeichnen. Genau so arbeite ich — und damit
das nicht nur eine Behauptung bleibt, steht es hier.
Bei den Bildern bin ich bewusst vorsichtiger, als es vielleicht
nötig wäre. Ob dekorative Symbolbilder ohne reales Vorbild
zwingend gekennzeichnet werden müssen, ist unter Juristen
umstritten. Ich kennzeichne sie trotzdem. Wenn jemand überlegt,
mir sein Projekt anzuvertrauen, soll er nicht raten müssen, was
an meiner Seite echt ist.
Diese Seite ist eine Offenlegung, keine Rechtsberatung. Wenn du
für dein eigenes Unternehmen wissen willst, was ab August gilt:
im Blogbeitrag dazu
steht die lange Fassung mit Quellen.